Die Angebote sind für Kinder und Jugendliche von 11 bis 26 Jahre, soweit nicht bei den einzelnen Veranstaltungen eine andere Altersbegrenzung vermerkt ist.
Um teilnehmen zu können, muss ein Kind in jedem Fall so selbstständig sein, dass es nicht ständig eine Einzelaufsicht benötigt. Voraussetzung ist außerdem, dass keine gesundheitlichen Probleme der Teilnahme entgegenstehen.
Bei grobem Fehlverhalten Ihres Kindes wird das Kind von der Teilnahme ausgeschlossen und Sie verpflichten sich, das Kind unverzüglich abzuholen. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Bei den Veranstaltungen, die eine Anmeldung erfordern, kann nur derjenige teilnehmen, der eine Teilnahmebestätigung (Einladung) erhält. Auch bei Angeboten ohne Anmeldung bleibt es dem Veranstalter bzw. dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule vorbehalten, wegen Erschöpfung der Kapazitäten weitere Teilnehmer/innen abzulehnen.
Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich. Wenn jemand einen Platz erhalten hat, aber doch nicht teilnehmen kann, ist eine Abmeldung bei der Stelle, die die Anmeldung entgegen genommen hat, erforderlich, damit Interessenten aus der „Warteliste” nachrücken können!
Ist ihr Kind noch keine 18 Jahre alt, muss bei allen Aktivitäten der vollständig ausgefüllte und von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Vordruck „Einverständniserklärung” am ersten Tag bei der Veranstaltung abgegeben werden. Der Vordruck ist hier zu finden: https://aachenwasgeht.de/wp-content/uploads/2023/07/sommercamp_einverstaendnis.pdf.
Bitte beachten Sie, dass die Kinder pünktlich am Veranstaltungsort eintreffen, da sonst eine Teilnahmemöglichkeit nicht gewährleistet ist. Denken Sie bitte auch daran, Ihr Kind mit geeigneter, dem Wetter angepasster Bekleidung und Schuhen, gegebenenfalls auch zum Wechseln, auszustatten. Für Getränke und Verpflegung müssen Sie selbst sorgen, soweit nicht bei einzelnen Angeboten ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
Sofern Ihr Kind nach Veranstaltungsende nicht alleine nach Hause gehen soll, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass es pünktlich wieder abgeholt wird. Für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.
Für die Dauer des Programmpunktes während des Sommercamps übernimmt der Veranstalter die Aufsichtspflicht für Ihr Kind. Verlässt Ihr Kind das Veranstaltungsgelände während der Veranstaltungszeit ohne Begleitung einer Betreuungskraft, so endet die Aufsichtspflicht des Veranstalters. Den Anweisungen der Veranstalter und der Betreuungskräfte haben die Teilnehmer/innen Folge zu leisten; anderenfalls können sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen und auf eigenen Kosten und eigenes Risiko nach Hause geschickt werden.
Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder und Jugendliche bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter haften für selbst verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Unfälle, Personen- und Sachschäden sowie Haftpflichtansprüche Dritter besteht seitens der Bluebird Events GmbH kein Versicherungsschutz.
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung abgespeichert und verarbeitet.
Bereits mit der Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen. Mit der Anmeldung und der Unterzeichnung der Einverständniserklärung wird gleichzeitig bestätigt, dass diese Erklärung ggf. auch im Namen eventuell vorhandener weiterer erziehungsberechtigter Personen abgegeben wird.