Einheitlicher Zugang für digitale Verwaltung
Ab Montag, 24. Juni, wird zur Anmeldung im Serviceportal der Stadt Aachen die bundesweite BundID benötigt. Diese löst die bisherige Anmeldemöglichkeit des Servicekonto.NRW ab.
Mitteilung der Stadt Aachen
Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitgestellt und ermöglicht den einheitlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Weitere Informationen zur BundID und die Registrierung gibt es unter https://id.bund.de/de/.
Alle Bürger*innen, die künftig das Serviceportal der Stadt Aachen (wie in Kürze auch alle weiteren kommunalen Portale in NRW) nutzen möchten, müssen sich daher einmalig neu registrieren. Wichtig dabei: Wer sich mit derselben E-Mail-Adresse für die BundID registriert, die bereits für das Servicekonto.NRW verwendet wurde, findet seine bisherigen Anträge und Nachrichten auch weiterhin im Postfach des Serviceportals der Stadt Aachen vor.
Die Umstellung im Serviceportal der Stadt Aachen durch den beauftragten IT-Dienstleister erfolgt am 24. Juni zwischen 14 und 15 Uhr. An diesem Tag wird das Serviceportal für eine Stunde nicht erreichbar sein.
Einige Vorteile der BundID:
- Durch die Anbindung an die BundID ist sichergestellt, dass eine sichere Kommunikation erfolgt. Dies ist beispielsweise bei einer E-Mail nicht der Fall.
- Sofern persönliche Daten hinterlegt sind, können Formulare für Online-Anträge vorausgefüllt werden. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt vor Tippfehlern.
- Innerhalb eines persönlichen Postkorbs können in der Vergangenheit eingereichte Anträge sowie empfangene Nachrichten und digitale Schreiben eingesehen und gespeichert werden. Bei neuen Posteingängen erhält man eine Benachrichtigung per E-Mail.
- Mittels eID-Funktion des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels ist über die BundID eine gesicherte Authentifizierung möglich, die für einige Anträge zwingend erforderlich ist.
- Die BundID ist interoperabel. Das bedeutet, dass das erstellte Konto auch nach einem Umzug bei anderen Kommunal- und Landesverwaltungen weitergenutzt werden kann.