Gericht kippt Bebauungsplan für die Antoniusstraße
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für die Antoniusstraße in Aachen für unwirksam erklärt. Kritisiert wurde das geplante unmittelbare Nebeneinander von Wohnungen und Bordellen. Die Stadt prüft, ob sie Beschwerde einlegt.
Von Alexander Plitsch
Seit vielen Jahren ist die Antoniusstraße immer wieder Gegenstand städtebaulicher Diskussionen in Verwaltung und Kommunapolitik. Viele Optionen wurden diskutiert, etwa das Auslagern der Prostitution in einen Außenbezirk der Stadt oder das Bündeln in einem größeren Gebäude, einem so genannten „Laufhaus“.
Im Rahmen des großen Plans für das gesamte Büchel-Areal traf der Stadtrat im Mai 2022 aber mit breiter Mehrheit eine andere Entscheidung: Demnach soll die Prostitution künftig auf einen Teilbereich der östlichen Antoniusstraße begrenzt werden. Der andere Straßenteil soll hingegen für Wohnungsbau, Gastronomie und Einzelhandel zur Verfügung stehen.
Als Gründe für den Verbleib der Prostitution in der Innenstadt wurden unter anderem die Sicherheit der Prostituierten, ihre Arbeitsbedingungen und die bessere soziale Kontrolle angeführt.
Ein „städtebaulicher Missstand“
Gegen die geplante Konzentration der Prostitution auf einen Teilbereich der Antoniusstraße und damit verbundene Einschränkungen klagten betroffene Grundstückseigentümer und Pächter. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte nun den entsprechenden Bebauungsplan für unwirksam und bezeichnete das geplante Nebeneinander von Prostitution und Wohnungsbau als „städtebaulichen Missstand“.
Doch genau diesen bereits heute bestehenden Konflikt wolle man ja mit der Neuplanung ausräumen, teilte die Stadt Aachen auf Nachfrage von yonu mit. Man stehe nun im Austausch mit der Politik bezüglich der nächsten Schritte, prüfe aber auch eine mögliche Revision des Urteils. Diese hat das Gericht zwar eigentlich ausgeschlossen – dagegen kann die Stadt Aachen jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.