Jetzt online: Leerstandsmelder für Wohnraum
Seit Jahren steht der Aachener Wohungsmarkt unter großem Druck. 2019 hat der Stadtrat deshalb eine „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum“ beschlossen. Wie viele andere große Städte hält Aachen seitdem ein Instrument in der Hand, um das Ausmaß von Leerstand und Kurzzeitvermietungen – etwa über Online-Portale wie Airbnb – einzudämmen.
Um möglichst wenig Wohnraum ungenutzt zu lassen, hat die Stadt Aachen jetzt einen Leerstandsmelder eingerichtet. Eigentümer müssen sich die „Zweckentfremdung“ von Wohnraum genehmigen lassen – dazu gehört auch, wenn Wohnungen länger als sechs Monate vermeidbar leer stehen.
Der Leerstandsmelder ist aber nicht nur für Eigentümer gedacht: Jeder kann über die entsprechende Website eine Meldung machen – und dabei sogar anonym bleiben.
Auf Grundlage der Meldung eines Objekts kann die Stadt mit Eigentümern in den Austausch treten und über Nachnutzungen sprechen. Im Falle von Verstößen gegen die städtische Satzung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Die Stadtverwaltung hofft laut einer Mitteilung auf eine rege Nutzung des Leerstandsmelders: „Mit Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt ist der Melder für uns ein wichtiges Instrument der Wohnraumversorgung”, sagte Rolf Frankenberger, Leiter des städtischen Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration.
Foto: Alexander Plitsch